Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorträge, Seminare, Kurse, Workshops, Coaching bzw. Personal Training
Stand 27.01.2017

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von GesundheitsCoaching Bremen angebotenen und durchgeführten Veranstaltungen wie Vorträge, Seminare, Kurse, Workshops oder Coaching bzw. Personal Training. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nur zur Anwendung, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Anmeldung/ Vertragsabschlüsse

Der Auftraggeber kann einen Auftrag telefonisch, per Post, per Fax, per E-Mail oder per Internet erteilen, bzw. sich für eine Veranstaltung anmelden. Nach Auftragseingang erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftrags-/ Buchungsbestätigung, ggf. ein Widerrufsformular sowie eine Rechnung. Mit der Auftragserteilung bzw. Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Anmeldungen für Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

  • Widerrufsrecht
  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    GesundheitsCoaching Bremen
    Anke Bösmann & Rainer Muche GbR
    Straßburger Straße 61
    28211 Bremen
    Fax 0421-17668708
    info@gesundheitscoaching-bremen.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Folgen des Widerrufs
  • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Besondere Hinweise (bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn)
  • Wenn Sie eine Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn buchen, verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen beginnen.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen vor Ende der Widerrufsfrist beginnen sollen und wird der Vertrag über die Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist vollständig erfüllt, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren.

§ 4 Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren

Der Rücktritt von einem Vertrag ist nur in Schriftform, auch per Telefax und E-Mail, möglich. Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 2 Wochen (14 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Maßgebend ist dabei der Eingang bei GesundheitsCoaching Bremen. Bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet.
Sollten Sie kurzfristiger absagen, entstehen folgende Stornogebühren:

  • Im Falle eines Rücktritts bis zu 1 Woche (7 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Veranstaltungskosten.
  • Im Falle eines Rücktritts bis zu 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 75% der Veranstaltungskosten.
  • Bei späterer Absage bzw. Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Veranstaltungskosten.

Stornogebühren entstehen nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer in das Vertragsverhältnis eintritt. Das in § 3 beschriebene Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt: Erfolgt der Rücktritt durch einen Verbraucher und innerhalb der dort genannten Widerrufsfrist, entstehen weder Stornogebühren noch Veranstaltungsgebühren.

Im Rahmen des Einzelcoachings bzw. Personal Trainings hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens 48 Stunden vor Sitzungs-/ Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Sitzung/ Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse usw.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Auftraggeber getroffen.

§ 5 Ausfall von Veranstaltungen, Rückerstattung, Haftung

  • Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen Gründen
    GesundheitsCoaching Bremen behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn dies geboten ist (weniger als 6 Teilnehmer, Krankheit des Veranstaltungsleiters, höhere Gewalt). Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr
    Fällt eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen aus, werden wir Sie sofort informieren und auf Wunsch versuchen, Sie auf einen anderen Termin umzubuchen. Wünschen Sie keine Umbuchung, werden wir die bereits geleistete Veranstaltungsgebühr unverzüglich zurückerstatten.
  • Haftung
    Eine Erstattung nutzlos aufgewendeter Reisekosten und sonstiger Aufwendungen erfolgt nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens GesundheitsCoaching Bremen oder der Personen, der sie sich bedient, zum Ausfall der Veranstaltung geführt haben. In keinem Fall erfolgt eine Erstattung von Stornierungskosten von Hotelzimmern.

§ 6 Ausfall von Einzelsitzungen/ Trainingseinheiten

Bei einer kurzfristigen Absage der Sitzung/ Trainingseinheit durch GesundheitsCoaching Bremen können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben bzw. erstattet.

§ 7 Copyright/ Urheberschutz

Die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben allein GesundheitsCoaching Bremen vorbehalten. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§ 8 Haftung und Schadenersatz

Für Schäden, welche GesundheitsCoaching Bremen zu vertreten hat, haften wir unabhängig vom Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Unfälle bei der An- und Abreise und während des Aufenthalts am Veranstaltungs- bzw. Trainingsort, für sonstige Personen- und Sachschäden sowie für Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber/ Teilnehmer eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern.
Für das Einzelcoaching/Personal Training ist vom Auftraggeber/ Teilnehmer vor Trainingsbeginn zusätzlich eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben, die als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen gilt.
GesundheitsCoaching Bremen haftet nicht für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber/ Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Nimmt der Auftraggeber/ Teilnehmer die Leistung von Kooperationspartnern oder anderen von GesundheitsCoaching Bremen vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut sie/er dies auf eigene Verantwortung. GesundheitsCoaching Bremen übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber/ Teilnehmer von diesen erhalten hat.
Seitens GesundheitsCoaching Bremen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers/ Teilnehmers zu genügen.

§ 9 Beschwerden/ Streitschlichtung

GesundheitsCoaching Bremen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 10 Datenschutz

Die mit der Auftragserteilung bzw. Anmeldung eingehenden Daten werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, elektronisch für interne Zwecke gespeichert.
Der Teilnehmer erteilt mit seiner Auftragserteilung bzw. Anmeldung seine Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

§ 11 Zahlungsbedingungen und sonstige Kosten

Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Im Rahmen des Einzelcoachings bzw. Personal Trainings erfolgt die Abrechnung jeweils am Monatsende. Im Falle der Buchung von Trainingspaketen erfolgt die Abrechnung nach der ersten Sitzung/ Trainingseinheit.
Es gelten die jeweils aktuellen Preise. GesundheitsCoaching Bremen behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, eventuelle Änderungen dem Auftraggeber umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten usw.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Kosten für Ärzte, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zusätzlich konsultiert werden, übernimmt der Auftraggeber in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Trainingsbetreuung auf Reisen) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
Kauft GesundheitsCoaching Bremen im Auftrag des Auftraggebers Produkte (Sportartikel usw.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von GesundheitsCoaching Bremen.

§ 12 Training und Betreuung im Rahmen des Einzelcoachings bzw. Personal Trainings

Die Dauer einer Sitzung/ Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Sitzungen/ Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Sitzung/ Trainingseinheit werden mit dem Auftraggeber abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem kostenlosen Erstgespräch abgestimmt.
Die Aufnahme des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Checkup durch GesundheitsCoaching Bremen möglich. Ein Abbruch der Sitzung/ Trainingseinheit vor Ablauf der vereinbarten Dauer durch den Auftraggeber berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
Außerhalb der gebuchten Sitzungen/ Trainingseinheiten steht GesundheitsCoaching Bremen im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Betreuungsleistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Jedoch ergibt sich hieraus kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.

§ 13 Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von GesundheitsCoaching Bremen Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung einer eventuellen Rahmenvereinbarung hinaus.
GesundheitsCoaching Bremen hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung einer eventuellen Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Veranstaltungen/ Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beidseitig bestätigt werden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder Fax.
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.